Lehre und Arbeitszeit

Immer wieder kommt es zu Konflikten um die Arbeitszeiten. Das Alter die Lehrlinge spielt dabei die entscheidende Rolle.

Für minderjährige Lehrlinge gilt das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz.

Dieses Gesetz besagt, dass die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden und die wöchtentliche Arbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden betragen darf. In Ausnahmefällen sind auch tägliche Arbeitszeiten von mehr als 8 Stunden auch bei Minderjährigen erlaubt.

Bei volljährigen Lehrlingen gelten die gleichen Regeln wie bei „normalen“ Arbeitnehmern. Nach spätestens sechs Stunden muss eine Pause von min. 30 Minuten gewährt werden. Es kann auch eine längere Pause vereinbart werden. Diese Pause zählt nicht zur Arbeitszeit.

Die Berufsschulzeit wird als Arbeitszeit gerechnet – die Mittagspause zählt wieder nicht zur Arbeitszeit.

Informationen über Rechte und Pflichten von Lehrlingen

ak-vorarlberg.at/lehrejugend